AGB’s LE Sportsfreunde

1. Leistungsgegenstand

1.1 Silke Schettler, LE Sportsfreunde, verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainingsbetreuung nur durch den Klienten in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 30-60 Minuten oder längere Trainingszeiten werden explizit vereinbart.

2.2 Art, Umfang und Ort der jeweiligen Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden mit dem Klienten in einem Beratungsgespräch vorab abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Personaltrainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Silke Schettler-LE Sportsfreunde möglich.

3. Haftung

3.1 Silke Schettler- LE Sportsfreunde schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, welcher nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht.

3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

3.3 Silke Schettler- LE Sportsfreunde haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Silke Schettler- LE Sportsfreunde vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Silke Schettler- LE Sportsfreunde übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

3.5 Es besteht eine Betriebshaftpflicht von Silke Schettler- LE Sportsfreunde, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

3.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, welche im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt jeweils am Ende des Monats, 5-er bzw. 10-er Karten werden im Voraus abgerechnet.

4.2 Der Klient erhält von Silke Schettler- LE Sportsfreunde eine schriftliche Rechnung über durchgeführte Maßnahmen und Leistungen, welche ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu begleichen ist.

4.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Silke Schettler- LE Sportsfreunde behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5. Verhinderung und Ausfall

5.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens jedoch 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Ausgenommen hiervon sind unvorhersehbare Verhinderungsgründe.

5.2 Sollte die Durchführung einer Outdoor- Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit in den Räumen vom Skyline Fitness Club statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über eine Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

5.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit, etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

6. Ersatzansprüche

6.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Silke Schettler- LE Sportsfreunde können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

7. Datenschutz

7.1 Die personenbezogenen Daten des Klienten werden von Silke Schettler- LE Sportsfreunde gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

7.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens jedoch 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Silke Schettler- LE Sportsfreunde Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

8.2 Silke Schettler- LE Sportsfreunde hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren.

9. Sonstige Vereinbarungen

9.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon oder E-Mail.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in den AGB’s nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit, der Schriftform.

10.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.